Schülervertretung

Schülervertretungen und ihre Aufgaben sind in § 80 des Schulgesetzes geregelt

Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch

1. die Schülerversammlung und die Klassensprecherin oder den Klassensprecher,
2. den Schülerrat und die Schülersprecherin oder den Schülersprecher sowie die Schülervollversammlung,
3. den Kreis- oder Stadtschülerrat,
4. den Landesschülerrat,
5. den Vertreter der Schülerinnen und Schüler in den Konferenzen.

Das Schema für die Schulmitwirkung in Mecklenburg-Vorpommern – Vertretungen der Schülerinnen und Schüler finden Sie hier.