Personalrat

Die Personalräte vertreten die Interessen der Lehrkräfte an den Schulen. Sie haben damit eine wichtige Aufgabe u.a. bei der Einstellung oder Abordnung von Lehrkräften oder auch, wenn es um Fragen zu Teilzeit- und Mehrarbeit sowie anderen personalrechtlichen Entscheidungen geht. Allgemeine Aufgaben des Personalrats sind in § 61 PersVG geregelt.

Details zur Landesverordnung über die Wahl der Personalräte (Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz) vom 19. April 1993 finden Sie hier.

Personalratsvorsitzende

Inga Herrmann